Franziska-Höll-Schule Bühlertal

Grund- und Realschule

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Notfallbetreuung in der Schule  15.03.2020

Sehr geehrte Eltern,

die Landesregierung hat eine Notfallbetreuung von Schulkindern geplant.

Der Personenkreis, der diese Notfallbereuung in der Schule in Anspruch nehmen darf ist genau definiert, Sie können dies im Auszug des Ministerbriefs (siehe unten) nachlesen.
Schülerinnen und Schüler die betreut werden sollen, müssen bitte bis Montag 9:00 Uhr bei uns gemeldet werden.

Die Eltern sollen eine E-Mail an mit Ihren Kontaktdaten an:

meer@franziska-hoell-schule. de      und       ulrich@franziska-hoell-schule.de                  schicken.

Bei Fragen ist die Schule auch telefonisch, von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, über das Sekretariat erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Meer

 

Auszug aus dem Ministerbrief

....Die Entwicklung hat die baden-württembergische Landesregierung nun dazu veranlasst, ab Dienstag, den 17, März den Unterricht und jegliche Veranstaltungen an Schulen sowie den Betrieb an Kindertagesstätten auszusetzen. Es betrifft auch die Kindertagespflege im Land. Dies gilt bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020, also bis zum Ende der Osterferien.

Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen lnfrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten.

Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal,
Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.

Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler,
im Fall von Alleineziehenden
der oder die Alleineziehende, in Bereichen der kritischen lnfrastruktur tätig sind.


Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung des Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung.
Die Gemeinden werden gebeten, zusammen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen die Notfallbetreuung für Kita-Kinder und Kinder der Kindertagespflege nach gleichen Grundsätzen vor Ort zu gewährleisten....

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